Mittelstandsunion Rosenheim Land und CSU Kolbermoor luden zu einer gemeinsam Veranstaltung „Aufzugsanlagen und welche gesetzliche Normen Unternehmer bzw. Betreiber kennen sollten“ in die Räume der Duschl Ingenieure Rosenheim ein.
Nach einer Begrüßung durch die Vorsitzende der MU Rosenheim Land, Alexandra Nolasco und den Ortsgeschäftsführer Andreas Mayr informierte Dipl.-Ing. (FH) Felix Zimmermann, Mitarbeiter der Duschl Ingenieure, über aktuelle Vorschriften und Risiken für den Betrieb von Aufzugsanlagen. Fast in jedem Gebäude findet sich ein Aufzug - so dass sowohl Nutzer als auch Betreiber gar nicht mehr darüber nachdenken, was ein sicherer Betrieb notwendig macht.
Vielen scheint nicht bewusst zu sein, dass nicht nur der Errichter, sondern auch der Gebäudeeigentümer, der gewerbliche Mieter, der Hausverwalter und weitere Verantwortliche gemeinsam im Boot sitzen, wenn das „Arbeitsmittel Aufzug“ nicht ordnungsgemäß errichtet und betrieben wird.
Was nun ein ordnungsgemäßer Betrieb ist, was "Stand der Technik" und regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung bedeutet, wurde anschaulich dargestellt. Dass Bestandsschutz keine adäquate Lösung ist, wurde vielen erst an diesem Abend klar.
Erläutert wurde, welche Pflichten für Prüfungen bzw. Instandhaltungen bestehen und wer welche Prüfungen durchführen darf. Aktuelle Fragestellungen wie die Nachrüstpflicht für ein Zweiwege-Kommunikationssystem, die Abschaltung des ISDN-Systems bei Alarmübertragungen oder der Funktionserhalt bei Stromausfall wurden ausführlich diskutiert. Auch Synergien, die im Rahmen grundsätzlich notwendiger Prüfungen zur Betriebs- und Werterhaltung entstehen, wurden zur Nutzung empfohlen.
„Wichtig war den Teilnehmern vor allem“, meinte Alexandra Nolasco nach der Veranstaltung „wie man möglichst unkompliziert, kostengünstig und sicher den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden kann. Gerade hierfür hatte der Referent pragmatisch umsetzbare Antworten und gangbare Vorgehensweisen bei Neu- und Bestandsanlagen parat.“